Reisehinweise Europa
Reisehinweise Europa
Planen Sie eine Reise nach Großbritannien? Seit dem Brexit gelten für EU-Bürger neue Einreiseregeln. Ob Kurztrip, Fährreise oder längerer Aufenthalt – es gibt einige wichtige Änderungen, die Sie vor Ihrer Reise kennen sollten. Damit Sie entspannt und ohne Überraschungen ankommen, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Als EU-Bürger benötigen Sie für eine touristische Einreise nach Großbritannien zwingend einen gültigen Reisepass. Ein nationaler Personalausweis reicht für die Einreise nicht aus. Der Reisepass muss für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts im Vereinigten Königreich gültig sein.
Die aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie auf der Website gov.uk.
Eine der wichtigsten Änderungen seit dem Brexit: EU-Bürger benötigen jetzt eine Electronic Travel Authorisation (ETA), um nach Großbritannien einzureisen. Die ETA muss vor der Reise beantragt werden und ist nicht erst an der Grenze erhältlich.
Was ist eine ETA?
Eine Electronic Travel Authorisation (ETA) ist eine elektronische Einreisegenehmigung für Besucher des Vereinigten Königreichs. Sie berechtigt zu Kurzaufenthalten von bis zu 6 Monaten und wurde eingeführt, um die Sicherheit der britischen Grenze zu stärken. Mit einer ETA können Sie innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren – oder bis zum Ablauf Ihres Reisepasses – mehrfach in das Vereinigte Königreich einreisen und sich jeweils bis zu 6 Monate aufhalten.
Wer benötigt eine ETA?
Die meisten EU-Bürger, die das Vereinigte Königreich besuchen möchten, benötigen eine ETA. Ausnahmen gelten für Personen mit einem britischen oder irischen Pass sowie für Inhaber einer Genehmigung zum Leben, Arbeiten oder Studieren im Vereinigten Königreich. Ob Sie eine ETA benötigen, können Sie auf der Website gov.uk prüfen.
Wie beantrage ich eine ETA?
Sie können eine ETA ganz einfach online oder über die UK-ETA-App beantragen. Der Antrag kostet 20 £ und wird häufig innerhalb weniger Werktage bearbeitet.

Planen Sie einen Roadtrip durch Großbritannien? Kein Problem! Es gibt nur einige Dinge, die Sie beim Fahren im Vereinigten Königreich beachten sollten.
In Großbritannien herrscht Linksverkehr. Das bedeutet: Sie fahren auf der linken Fahrbahnseite und überholen rechts. Außerdem sind alle Geschwindigkeitsbegrenzungen in Meilen pro Stunde (mph) angegeben – nicht in Kilometern. Nehmen Sie sich am Anfang bewusst Zeit, um sich an die ungewohnte Verkehrsführung zu gewöhnen, insbesondere an Kreisverkehren und Kreuzungen.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug nach Großbritannien fahren, müssen Sie Folgendes mit sich führen:
Ein Internationaler Führerschein (IDP) ist für EU-Bürger mit einem gültigen EU-Führerschein nicht erforderlich. Weitere Informationen zu erforderlichen Dokumenten bei Fahrten ins Ausland finden Sie auf unseren Hilfeseiten.
Ihr Fahrzeug muss für das Fahren in Großbritannien versichert sein. Da Großbritannien seit dem Brexit nicht mehr Teil der EU ist, decken nicht alle europäischen Kfz-Versicherungen das Vereinigte Königreich automatisch ab. Prüfen Sie daher vorab, ob Ihre Police Großbritannien einschließt, und klären Sie mit Ihrem Versicherer, ob eine Grüne Karte oder weitere Unterlagen erforderlich sind, da die Anforderungen je nach Versicherungsvertrag variieren können.
Stellen Sie zudem sicher, dass Sie die erforderlichen Dokumente mit sich führen, wie zum Beispiel:

Möchten Sie Ihren vierbeinigen Begleiter mitnehmen? Das ist möglich – aber seit dem Brexit gelten neue Regeln, die etwas Vorbereitung erfordern. Planen Sie genügend Zeit ein, um alle Unterlagen rechtzeitig zu organisieren.
Für die Einreise nach Großbritannien mit Hund, Katze oder Frettchen benötigen Sie:
Nicht alle Fährrouten sind für die Tiermitnahme zugelassen. Prüfen Sie daher vorab, ob Ihre Route tierfreundlich ist. Weitere Informationen zu Reisen mit Haustieren finden Sie auf unseren Hilfeseiten.
Ihr Tier muss gechipt und gegen Tollwut geimpft sein. Der gültige EU-Heimtierausweis (ausgestellt von Ihrem deutschen Tierarzt) wird für die Einreise nach Großbritannien akzeptiert – Sie müssen dafür keine zusätzlichen Dokumente beantragen.
Falls Ihr Tier noch keinen EU-Heimtierausweis hat: Nach der ersten Tollwutimpfung müssen Sie mindestens 21 Tage warten, bevor Sie reisen.
Hunde benötigen zusätzlich eine Bandwurmbehandlung, die von einem Tierarzt frühestens 24 Stunden und spätestens 5 Tage vor der Ankunft in Großbritannien durchgeführt werden muss.
Verbotene Rassen werden nicht nach Großbritannien eingelassen. Bitte halten Sie alle Regelungen sorgfältig ein – andernfalls kann Ihr Tier bis zu 4 Monate in Quarantäne untergebracht werden oder die Einreise verweigert bekommen.
Für die Rückreise von Großbritannien nach Deutschland reicht der EU-Heimtierausweis aus – ein zusätzliches Tiergesundheitszeugnis (AHC) ist nicht erforderlich. Stellen Sie lediglich sicher, dass Ihr EU-Heimtierausweis gültig und auf dem aktuellen Stand ist und alle erforderlichen Impfungen Ihres Tieres darin eingetragen sind.

Auch die Regelungen zur Gesundheitsversorgung haben sich seit dem Brexit leicht verändert. Hier sind die wichtigsten Informationen für EU-Bürger, die nach Großbritannien reisen:
Sie benötigen für Reisen von der EU nach Großbritannien Folgendes:
Im Vereinigten Königreich können Sie mit einer gültigen EHIC notwendige staatliche Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Dazu kann auch die Behandlung von Vorerkrankungen gehören.
Zusätzlich zur EHIC empfehlen wir dennoch den Abschluss einer Reiseversicherung, da die EHIC nicht alle Leistungen abdeckt – zum Beispiel keinen Rücktransport nach Hause.
Prüfen Sie stets die aktuellen Einreisebestimmungen, bevor Sie nach Großbritannien reisen, um Verzögerungen oder Schwierigkeiten an der Grenze zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Hilfeseiten oder wenden Sie sich an unser Kundenservice-Team.
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